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Umstellung auf das SEPA Lastschriftverfahren: Neue Abfindungsanmeldungen

Von der Umstellung auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren sind auch die Abfindungsanmeldungen betroffen.
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Die alten Vordrucke Nr. 1219, 1220 und 1221 gelten noch bis 30. September 2013. Ab 1. Oktober (es gibt keine Übergangsfrist!) müssen die neuen Abfindungsanmeldungen (unter Angabe von IBAN und BIC, siehe Kontoauszug) verwendet werden. Sie können von der Homepage www.zoll.de unter „Formulare und Merkblätter“ heruntergeladen werden.
Red
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