Umstellung auf das SEPA Lastschriftverfahren: Neue Abfindungsanmeldungen
Von der Umstellung auf das neue SEPA-Lastschriftverfahren
sind auch die Abfindungsanmeldungen
betroffen.
- Veröffentlicht am
Die alten Vordrucke Nr. 1219, 1220 und
1221 gelten noch bis 30. September 2013. Ab 1. Oktober
(es gibt keine Übergangsfrist!) müssen die neuen
Abfindungsanmeldungen (unter Angabe von IBAN und
BIC, siehe Kontoauszug) verwendet werden. Sie können
von der Homepage www.zoll.de unter „Formulare
und Merkblätter“ heruntergeladen werden.
Red
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