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Deklarierung muss stimmen: Geist oder Spirituose?

Spirituosen, die unter der Bezeichnung „Haselnussgeist“ in den Verkehr gebracht werden, unterliegen den Regelungen, die für alle „Geiste“ gemäß der VO (EG) 110/2008 Anhang II Nr. 17 gelten.
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Dort heißt es unter dem Buchstaben c), dass „Geiste“ nicht aromatisiert werden dürfen. Die Lebensmittelüberwachung in Bayern hat festgestellt, dass sich zahlreiche Produzenten offensichtlich nicht an diese Regelung halten. Die Geschmacksnoten gehen in die Richtung von Nutella, Vanille oder Bittermandel bzw. Amaretto. Es ist damit zu rechnen, dass diese Erzeugnisse von der Lebensmittelüberwachung beanstandet werden.
BdO
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