Deklarierung muss stimmen: Geist oder Spirituose?
Spirituosen, die unter der Bezeichnung
„Haselnussgeist“ in den Verkehr
gebracht werden, unterliegen den Regelungen,
die für alle „Geiste“ gemäß der
VO (EG) 110/2008 Anhang II Nr. 17 gelten.
- Veröffentlicht am
Dort heißt es unter dem Buchstaben
c), dass „Geiste“ nicht aromatisiert
werden dürfen.
Die Lebensmittelüberwachung in Bayern
hat festgestellt, dass sich zahlreiche
Produzenten offensichtlich nicht an diese
Regelung halten. Die Geschmacksnoten
gehen in die Richtung von Nutella, Vanille
oder Bittermandel bzw. Amaretto.
Es ist damit zu rechnen, dass diese Erzeugnisse
von der Lebensmittelüberwachung
beanstandet werden.
BdO
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