Revision des Schweizer Alkoholgesetzes: Ausbeutebesteuerung im Fokus
Im Rahmen der Beratungen
über das Spirituosensteuergesetz
hat die Schweizer
Kommission für Wirtschaft
und Abgaben des
Ständerats (WAK-S) die Verwaltung
beauftragt, einen
Alternativvorschlag zur Ausbeutebesteuerung
zu prüfen.
- Veröffentlicht am
Dieser sah eine Steuerermäßigung
von 30 % für Destillate
aus inländischem Beeren-,
Stein und Kernobst vor.
Die Abklärungen der Verwaltung
haben ergeben, dass
nicht nur das System der Ausbeutebesteuerung
gemäss
Beschluss des Nationalrates,
sondern auch ein 30 %-Privileg
für bestimmte Destillate
völkerrechtliche Verpflichtungen
der Schweiz mit dem
Ausland verletzen und mehrfach
in nicht zu rechtfertigender
Weise gegen die Bundesverfassung
verstossen würde.
Die Kommission hat deshalb
die Verwaltung beauftragt,
eine alternative Regelung
auszuarbeiten.
Vor dem Hintergrund, dass
das System der Ausbeutebesteuerung
von beiden Räten
grundsätzlich befürwortet
wird, soll eine ähnliche Regelung
gefunden werden,
welche die höheren Produktionskosten
in der Schweiz
wettmacht und die ökologisch
wertvollen Hochstammbäume
schützt und fördert.
Die WAK-S bleibt bei der
Ablehnung eines vom Alkoholgehalt
abhängigen Mindestpreises
und befürwortet
weiterhin ein Nachtverkaufsverbot
für alkoholische Getränke.
EAV
EAV
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.