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Revision des Schweizer Alkoholgesetzes: Ausbeutebesteuerung im Fokus

Im Rahmen der Beratungen über das Spirituosensteuergesetz hat die Schweizer Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats (WAK-S) die Verwaltung beauftragt, einen Alternativvorschlag zur Ausbeutebesteuerung zu prüfen.
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Dieser sah eine Steuerermäßigung von 30 % für Destillate aus inländischem Beeren-, Stein und Kernobst vor. Die Abklärungen der Verwaltung haben ergeben, dass nicht nur das System der Ausbeutebesteuerung gemäss Beschluss des Nationalrates, sondern auch ein 30 %-Privileg für bestimmte Destillate völkerrechtliche Verpflichtungen der Schweiz mit dem Ausland verletzen und mehrfach in nicht zu rechtfertigender Weise gegen die Bundesverfassung verstossen würde. Die Kommission hat deshalb die Verwaltung beauftragt, eine alternative Regelung auszuarbeiten. Vor dem Hintergrund, dass das System der Ausbeutebesteuerung von beiden Räten grundsätzlich befürwortet wird, soll eine ähnliche Regelung gefunden werden, welche die höheren Produktionskosten in der Schweiz wettmacht und die ökologisch wertvollen Hochstammbäume schützt und fördert. Die WAK-S bleibt bei der Ablehnung eines vom Alkoholgehalt abhängigen Mindestpreises und befürwortet weiterhin ein Nachtverkaufsverbot für alkoholische Getränke.
EAV
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