EU-Spirituosenausschuss stimmt neuer Liste zu: Zulässige Rohstoffe für Geistherstellung
Nach langen kontrovers
geführten Diskussionen
im EU-Spirituosen-Ausschuss
haben sich dessen Mitglieder
nun auf eine Liste geeinigt,
in der die Früchte aufgeführt
sind, aus denen Spirituosen
i.S. von Nr. 16 und damit auch
von Nr. 17 des Anhangs II der
Verordnung (EG) 110/2008
hergestellt werden können
(siehe auch KB 1/14, S. 2).
- Veröffentlicht am
Bekanntlich dürfen gemäß
Nr. 17 „Geiste“ nur aus bestimmten
Früchten hergestellt
werden. Diese sind in
der Liste gemäß Nr. 16 Absatz
a ii aufgeführt. In Nr. 17
Absatz a wird für „Geiste“ auf
diese Liste Bezug genommen.
Das wichtigste Kriterium für
die in der Liste aufgeführten
Früchte ist deren geringer
Zuckergehalt.
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