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Schweiz: Alternativen für die Ausbeutebesteuerung

Die Totalrevision des Schweizer Alkoholgesetzes macht Fortschritte. Uneinigket besteht aber noch hinsichtlich der Ausbeutebesteuerung.
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Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Schweizer Nationalrates (WAK) hat im Rahmen der Beratungen über die Revision des Schweizer Alkoholgesetzes festgestellt, dass das vom Ständerat vorgeschlagene und im Nationalrat abgeänderte System der Ausbeutebesteuerung gegen die Verfassung verstösst und nicht mit internationalen Handelsverträgen vereinbar ist. Daher wurden neue Vorschläge erarbeitet, denen die WAK nun zugestimmt hat:
1. Fehlmengenregelung: Von der Steuer befreit werden Verluste, welche bei der Herstellung, Verarbeitung, Abfüllung und der Lagerung entstehen. Hierfür werden empirisch festgelegte Pauschalabzüge vorgesehen.
2. Steuerermässigung für Stoffbesitzer: Eine steuerliche Privilegierung von Stoffbesitzern wird erreicht, indem diese eine 50 % Steuerermässigung auf bis zu 50 Liter reinen Alkohols erhalten.
3. Gewährung von Finanzhilfen. Die Schweizer Spirituosenbranche soll zur Erhöhung der Qualität und der Nachhaltigkeit sowie für den verbesserten Marktauftritt Finanzhilfen erhalten. Dabei soll z.B. durch die Prämierung von Edelbränden gezielt regionale Qualitätsproduktion gefördert werden. Die Finanzhilfen sollen sich im Rahmen von 1 bis 2 Mio. Franken (822 000 bis 1,6 Mio. Euro) jährlich bewegen.

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