Alternativen für Ausbeutebesteuerung: Schweizer Alkoholgesetz
Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des
Schweizer Nationalrates (WAK) hat im Rahmen
der Beratungen über die Revision des Schweizer Alkoholgesetzes
festgestellt, dass das vom Ständerat vorgeschlagene
und im Nationalrat abgeänderte System der
Ausbeutebesteuerung gegen die Verfassung verstösst
und nicht mit internationalen Handelsverträgen vereinbar
ist.
- Veröffentlicht am
Daher wurden neue Vorschläge erarbeitet,
denen die WAK nun zugestimmt hat:
1. Fehlmengenregelung: Von der Steuer befreit werden Verluste, welche bei der Herstellung, Verarbeitung, Abfüllung und der Lagerung entstehen. Hierfür werden empirisch festgelegte Pauschalabzüge vorgesehen.
2. Steuerermässigung für Stoffbesitzer: Eine steuerliche Privilegierung von Stoffbesitzern wird erreicht, indem diese eine 50 % Steuerermässigung auf bis zu 50 Liter reinen Alkohols erhalten.
3. Gewährung von Finanzhilfen. Die Schweizer Spirituosenbranche soll zur Erhöhung der Qualität und der Nachhaltigkeit sowie für den verbesserten Marktauftritt Finanzhilfen erhalten. Dabei soll z.B. durch die Prämierung von Edelbränden gezielt regionale Qualitätsproduktion gefördert werden. Die Finanzhilfen sollen sich im Rahmen von 1 bis 2 Mio. Franken (822.000 bis 1,6 Mio. Euro) jährlich bewegen.
EAV
1. Fehlmengenregelung: Von der Steuer befreit werden Verluste, welche bei der Herstellung, Verarbeitung, Abfüllung und der Lagerung entstehen. Hierfür werden empirisch festgelegte Pauschalabzüge vorgesehen.
2. Steuerermässigung für Stoffbesitzer: Eine steuerliche Privilegierung von Stoffbesitzern wird erreicht, indem diese eine 50 % Steuerermässigung auf bis zu 50 Liter reinen Alkohols erhalten.
3. Gewährung von Finanzhilfen. Die Schweizer Spirituosenbranche soll zur Erhöhung der Qualität und der Nachhaltigkeit sowie für den verbesserten Marktauftritt Finanzhilfen erhalten. Dabei soll z.B. durch die Prämierung von Edelbränden gezielt regionale Qualitätsproduktion gefördert werden. Die Finanzhilfen sollen sich im Rahmen von 1 bis 2 Mio. Franken (822.000 bis 1,6 Mio. Euro) jährlich bewegen.
EAV
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