Förderung der ländlichen Entwicklung von 2014 bis 2020
Die ELER-Programme der Bundesländer wurden bei der EU-Kommission zur Genehmigung eingereicht. Betroffen sind dabei auch die Fördermittel, die z.B. für Investitionen in die Modernisierung von Brennereien vorgesehen sind, Baumschnittmaßnahmen u.a.
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Durch die Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union (GAP) wurde die Förderung der ländlichen Entwicklung für die Jahre 2014 bis 2020 auf ein neues Fundament gestellt. Im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), der zweiten Säule der GAP, setzen die einzelnen Mitgliedsstaaten Entwicklungsprogramme um. In Deutschland nehmen die Bundesländer diese Aufgabe wahr: 13 deutsche ELER-Programme wurden nun bei der Europäischen Kommission zur Genehmigung eingereicht. „Auch in der neuen Wahlperiode des Europäischen Parlaments und mit einer neuen EU-Kommission wollen wir die integrierte Förderung der ländlichen Räume als existenzielle Aufgabe fortsetzen“, betonte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt. „Die national kräftig aufgestockten ELER-Mittel sind ein wahrer Segen für die ländliche Entwicklung – und ein wesentliches Element meiner Politik für unsere ländlichen Regionen." Die eingereichten Programme zeigten ein breites Spektrum, erklärte Schmidt. Von nachhaltiger Landwirtschaft, über Dorferneuerung bis hin zum Hochwasserschutz seien Maßnahmen beantragt worden. „Unsere ländlichen Räume sind attraktiv und lebenswert. Wir müssen weiter alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die Kulturlandschaft zu erhalten und die Entwicklung ländlicher Regionen zu sichern. Die Unterstützung durch den ELER ist dazu unverzichtbar. Mit der ELER-Förderung können wir die ländlichen Regionen in ihrer Gesamtheit stärken“, betonte der Bundeslandwirtschaftsminister.
Die Bundesländer sehen vor, knapp 17,6 Milliarden Euro in den Jahren 2014 bis 2020 einzusetzen, um die ländliche Entwicklung zu fördern – das sind gut 2,5 Milliarden Euro jährlich. Neben den EU-Mitteln in Höhe von insgesamt 9,44 Milliarden Euro sollen 8,1 Milliarden Euro an nationalen Mitteln des Bundes, der Länder und der Kommunen bereitgestellt werden. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstützt die Länder dabei über die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) mit 600 Millionen Euro jährlich. Quelle: bmel
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