Brennbuchführung
Bislang mussten Abfindungsbrennereien, die für mehr als fünf Stoffbesitzer brennen, ein Brennbuch führen. Das ändert sich ab 1. Oktober 2015.
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Im Rahmen der Vorbereitung der Umsetzung des neuen Alkoholsteuergesetzes hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) eine Liberalisierung der Brennbuchführung im Rahmen des Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennens bekannt gegeben. Abfindungsbrennereien, die für Stoffbesitzer brennen, wird künftig die Pflicht zur Führung eines Brennbuches nach Maßgabe der Dienstvorschrift V 2265 ab dem 1. Oktober 2015 (Beginn des Betriebsjahres 2015/2016) erst dann auferlegt, wenn sie für mehr als 15 Stoffbesitzer
(derzeit mehr als fünf Stoffbesitzer) brennen. Für diese Erleichterung hatte sich der Bundesverband der Obst- und Kleinbrenner e.V. eingesetzt.
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