Geben Sie einen Suchbegriff ein
oder nutzen Sie einen Webcode aus dem Magazin.

Geben Sie einen Begriff oder Webcode ein und klicken Sie auf Suchen.

Baden-Württemberg: Baumschnitt-Prämie für Streuobstwiesen wird gut angenommen

Das Land hat mit der Baumschnitt-Prämie für Streuobstbäume eine Fördermöglichkeit geschaffen, um die Streuobstbestände gezielt zu pflegen und zu erhalten. Als Lebensraum für Tiere und Pflanzen sowie als als Raum für Erholungssuchende, aber vor allem auch für die nachhaltige wirtschaftliche Nutzung. Die Auswertung der Anträge liegt nun vor. Die Bestätigungsschreiben werden demnächst versandt.
Veröffentlicht am
/ Artikel kommentieren
Springob
Artikel teilen:

„Ich freue mich, dass unser neues Förderprogramm für Streuobstbäume so hervorragend angenommen wurde. Das zeigt, dass es notwendig war, für die Pflege der Streuobstwiesen gezielte Impulse zu setzen. Die hohe Zahl von rund 1.089 Anträgen für insgesamt rund 405.000 Bäume macht auch deutlich, dass sich die unbürokratische Antragstellung bewährt hat. Trotz der hohen Resonanz wollen wir auf eine Priorisierung verzichten und alle genehmigungsfähigen Anträge bewilligen. Daher hat das Kabinett im Regierungsentwurf zum aktuellen Nachtragshaushalt eine weitere Million Euro für die Baumschnitt-Prämie gebilligt. Vorbehaltlich der Entscheidung des Landtags werden insgesamt bis zu 3 Millionen Euro für die Baumschnitt-Prämie zur Verfügung stehen. Die ersten Baumschnitte können noch in diesem Winter starten“, sagte Verbraucherminister Alexander Bonde am Freitag (23. Oktober) in Stuttgart.

Erste Baumschnitte noch in diesem Winter möglich
Nachdem alle eingegangenen Anträge geprüft wurden, steht der Umsetzung des Förderprogramms nichts mehr im Wege. Die erforderliche EU-Notifizierung für das Programm erhielt das Land bereits im März 2015. Dabei konnte auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass die Kommunen die Förderung des Baumschnitts von 15 Euro in eigener Entscheidung um bis zu 10 Euro pro Baum erhöhen können. Einige Kommunen haben schon angekündigt, dass sie sich hier engagieren. Antragstellerinnen und Antragsteller erhalten in den nächsten Tagen von den für die Baumschnittförderung zuständigen Regierungspräsidien ein Bestätigungsschreiben und können mit den Schnittmaßnahmen im Winter 2015/16 beginnen.

Teil der Streuobstkonzeption
Die Förderung des Baumschnitts ist ein Teil der von der Landesregierung vorgestellten Streuobstkonzeption. „Die Aktivitäten, die wir mit dem neuen Fördermodul ins Rollen gebracht haben, bringen die Pflege der Streuobstwiesen in die Fläche. Dies honoriert die Arbeit in der Streuobstpflege und schafft auch neue Impulse, sich für die Kulturlandschaft Streuobst zu engagieren. Die Streuobstkonzeption für Baden-Württemberg zeigt damit Wirkung – damit sind wir auf einem guten Weg, die Streuobstwiesen als bedeutende Kulturlandschaft unserer Heimat für zukünftige Generationen zu erhalten“, so Bonde abschließend.

0 Kommentare
Was denken Sie? Artikel kommentieren

Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Schreiben Sie den ersten Kommentar.

Artikel kommentieren
Was denken Sie? Artikel kommentieren