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Besteuerung von alkoholischen Getränken in der EU - keine Angleichung in Sicht

Alkoholische Getränke unterliegen in allen europäischen Staaten einer Verbrauchsteuer. Die wichtigsten Vorgaben der EU sind EU-Richtlinien aus dem Jahr 1992, nämlich die System-Richtlinie 92/12/EWG sowie die Struktur- Richtlinie 92/83/EWG. Die EU-Rechtsvorschriften geben lediglich harmonisierte Mindeststeuersätze vor.
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Springob
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Es steht den Mitgliedsländern frei, nach ihren jeweiligen nationalen Gegebenheiten Verbrauchsteuersätze oberhalb dieser Mindeststeuersätze festzulegen. Von dem Ziel, die Besteuerung alkoholischer Getränke anzunähern, ist man auch heute noch recht weit entfernt. Dies zeigt eine Aufstellung über die Besteuerung von Spirituosen, Zwischenprodukten, Wein und Bier.

Bei Spirituosen hat Bulgarien mit 5,62 Euro/ l r.A. den niedrigsten Satz, Schweden liegt mit 56,25 Euro/l r.A. an der Spitze. Bei den Zwischenprodukten liegt die Spannweite zwischen 2,50 Euro (Zypern) und 3,72 Euro/l r.A. (Finnland), bei Wein zwischen 0 Euro (mehrere Mitgliedstaaten) und 3,86 Euro/l r.A. (Irland) und bei Bier zwischen 1,9 Euro (Bulgarien) und 3,2 Euro/l r.A. (Finnland). Die Mehrwertsteuersätze reichen innerhalb der EU von 17 % (Luxemburg) bis 27 % (Ungarn). Übertroffen werden die Spitzenwerte in allen Sparten von den Steuersätzen in Norwegen mit 87,57 Euro/l r.A.!

Die mit Abstand höchsten Steuereinnahmen mit alkoholischen Getränken insgesamt erzielt das Vereinigte Königreich. Diese lagen im Jahr 2013 bei 16,113 Mrd. Euro. Im Vergleich dazu nehmen sich die Einnahmen in Deutschland aus der Branntweinsteuer, der Steuer auf Zwischenerzeugnisse, Sekt und Bier mit insgesamt 3,223 Mrd. Euro eher bescheiden aus. Die Gründe für diesen signifikanten Unterschied sind der hohe Konsum der Briten, die hohen Steuern und die konsequente relativ gleichmäßige Besteuerung aller Sorten.

Anm.der Red.: Aktuelle Liste der in der EU am 1. Januar 2016 geltenden Verbrauchsteuersätze unter http://ec.europa. eu/taxation.

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