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Für Brenner: Jetzt anmelden für Meisterkurs und Meisterprüfung

Durch die Meisterausbildung im Brennereibereich können sich Brenner fortbilden, weiter qualifizieren, Voraussetzungen für eine noch bessere Destillatqualität schaffen, sich gegenüber ihren Kunden profilieren, ihr professionelles Netzwerk ausbauen....
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Springob
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Es gibt also viele gute Gründe, sich eine Teilnahme am Meisterkurs und der Meisterprüfung gut zu überlegen. Er kommt nur bei ausreichendem Interesse zustande! Hier ein paar Informationen vom zuständigen Regierungspräsidium Freiburg:

"Das Regierungspräsidium Freiburg führt im Zeitraum 2017/2018 bei ausreichender Beteiligung wieder eine Meisterprüfung im Beruf Brenner/Brennerin (landwirtschaftlicher Bereich) durch. Die Anmeldung ist bis Freitag, den 21. Oktober 2016 beim Regierungspräsidium Freiburg, Referat 31, 79095 Freiburg einzureichen. Anmeldevordrucke sind dort erhältlich oder im Internet unter

http://www.landwirtschaft-bw.info/servlet/PB/menu/1230323/index.html .


Voraussetzungen für die Zulassung zu dieser Prüfung sind:
1. Mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf Brennerin/Brenner und mindestens 2 Jahre praktische Tätigkeit im Beruf Brennerin/Brenner nach der Abschlussprüfung
oder
2. mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen landwirtschaftlichen Ausbil-dungsberuf und mindestens 3 Jahre praktische Tätigkeit im Beruf Brennerin/Brenner nach der Abschlussprüfung
oder
3. mindestens 5 Jahre praktische Tätigkeit im Beruf Brennerin/Brenner.

Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss; eine entsprechende Begründung ist deshalb vorzulegen.

Der Anmeldung sind folgende Unterlagen beizufügen:
1. Der ausgefüllte Anmeldevordruck (mit Lichtbild);
2. ein selbstverfasster, eigenhändig unterschriebener Lebenslauf, aus dem insbesondere der berufliche Werdegang zu entnehmen ist;
3. der Nachweis der bestandenen Abschlussprüfung im Beruf Brennerin/Brenner, in einem anderen landwirtschaftlichen Ausbildungsberuf / in einem sonstigen Beruf (Fotokopie des Berufsabschluss-Zeugnisses);
4. der Nachweis über die praktische Tätigkeit im Beruf Brennerin/Brenner (nach der Berufsabschlussprüfung);
5. eine Erklärung, dass die Meisterprüfung in diesem Beruf noch nicht abgelegt wurde bzw. wann und bei welcher Stelle diese Prüfung nicht bestanden wurde;
6. eine Fotokopie des Zeugnisses der Fachschule für Landwirtschaft sowie/bzw. Bescheini-gungen über die Teilnahme an anderen berufsfördernden Maßnahmen, sofern solche besucht wurden/werden.

Hinweis:
Mit der Zulassung wird eine Gebühr in Höhe von 300 Euro erhoben; diese wird bei Rücktritt von der Prüfung nicht erstattet.
Auskünfte erteilen das Regierungspräsidium Freiburg (Herr Lehmann, Tel. 0761/208-1270, E-Mail: helmut.lehmann@rpf.bwl.de) sowie die Fachschule für Landwirtschaft Offenburg (Frau Gille, Tel. 0781/805-7118) und die Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau in Weinsberg (Herr Hauser, Tel. 07134/504-130)."

Kursinhalte und Zeitplan können Sie dem beigefügten PDF entnehmen.

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