Neue Liste für Spirituosen mit Herkunftsbezeichnung
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Mit der Verordnung (EU) Nr. 2016/1067 der Kommission vom 1. Juli 2016 zur Änderung des Anhangs III der Spirituosen-Grundverordnung (EG) Nr. 110/2008 hat sich die Liste der ggA-Spirituosen geändert. Gegenüber der früheren Fassung des Anhangs III wurde von den deutschen Spirituosen mit einer geografischen Angabe lediglich „Bergischer Korn/Kornbrand“ gestrichen, weil die Bundesregierung hierfür nach Abstimmung mit der betroffenen Spirituosenwirtschaft keine Technische Unterlage eingereicht hat.
Die EU-Kommission prüft derzeit die von den Mitgliedstaaten fristgerecht bis 20. Februar 2015 eingereichten Technischen Unterlagen für die 243 geografischen Angaben und hat zu einzelnen Begriffen Schreiben mit Mängellisten versandt. Laut o.g. Änderungsverordnung bleiben, wie die Kommission nun mitteilt, die jetzt in Anhang III eingetragenen 243 etablierten geografischen Angaben „bis auf weiteres“ geschützt. Die alte Fassung umfasste noch 330 geografische Angaben. Sofern die EU-Kommission nach Abschluss des derzeit noch andauernden Prüfverfahrens einzelne der jetzt bis auf weiteres geschützten geografischen Angaben als nicht schutzfähig einstuft, werden diese gestrichen.
Bis auf weiteres verbleiben im Anhang III aus Deutschland: Pfälzer und Deutscher Weinbrand, Schwarzwälder Kirschwasser und Mirabellenwasser, Schwarzwälder Williamsbirne, Schwarzwälder Zwetschgenwasser, Fränkisches Zwetschgenwasser, Fränkisches Kirschwasser, Fränkischer Obstler, Schwarzwälder Himbeergeist, Bayerischer Gebirgsenzian, Ostfriesischer Korngenever, Steinhäger, Rheinberger Kräuter, Ettaler, Chiemseer und Benediktbeurer Klosterlikör, Berliner, Münchner und Hamburger Kümmel, Bayerischer Kräuterlikör, Hüttentee, Bärwurz und Blutwurz, Ostpreußischer und Königsberger Bärenfang. Außerdem Korn/Kornbrand aus Deutschland, Österreich und Belgien sowie speziell Münsterländer, Sendenhorster, Emsländer, Haselünner und Hasetaler Korn/Kornbrand.
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