Neu: Vorabmitteilung per E-Mail für Abfindungsanmeldungen
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Aufgrund dieser Vorabmitteilung kann das Brennverfahren wie angemeldet durchgeführt werden, auch wenn die schriftliche Brenngenehmigung nicht rechtzeitig vor Brennbeginn zugegangen ist. Wird eine Abfindungsanmeldung zurückgewiesen, dient die Vorabmitteilung als Information, dass ein Zurückweisungsbescheid per Post zugestellt wird und das angemeldete Brennverfahren nicht durchgeführt werden darf.
Registrierung erforderlich
Die Teilnahme an diesem neuen Verfahren ist freiwillig. Wer die Vorabmitteilung per E-Mail erhalten möchte, muss sich allerdings beim HZA Stuttgart dafür registrieren. Folgende Vorgehensweise wird vom HZA Stuttgart empfohlen. E-Mail an folgende E-Mail-Adresse des HZA Stuttgart senden: Teilnahme.HZA-Stuttgart@zoll.bund.de. In die Betreffzeile ist die 7-stellige Nummer der Brennerei aufzunehmen. Weitere Angaben in der Betreffzeile und in der E-Mail sind unbedingt zu unterlassen. Wortlaut der Teilnahmeerklärung: „Hiermit erkläre ich, dass ich an dem Verfahren der Vorabmitteilung per E-Mail teilnehmen möchte“. Diese Erklärung muss von der E-Mail-Adresse aus gesendet werden, an die später die Entscheidung zur Abfindungsanmeldung geschickt werden soll.
Zur Überprüfung der E-Mail-Adresse in Verbindung mit der angegebenen Brennerei-Nummer wird das HZA Anfang September 2016 per Post den jeweiligen Brennereien mitteilen, dass und welche E-Mail-Adresse zu ihrer Brennereinummer hinterlegt wurde. Ist die in diesem Brief angegebene E-Mail-Adresse zutreffend, muss nichts weiter veranlasst werden, andernfalls ist das HZA per Brief umgehend zu benachrichtigen.
Nach erfolgter Registrierung kann man bei jeder Anmeldung erneut entscheiden, ob ein Vorabbescheid erwünscht ist. Die Vordrucke 1219, 1220 bzw. 1221 werden dahingegehend geändert, dass Entspechendes angekreuzt werden kann.
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