Weiterhin kein Flaschenpfand
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Im Zuge der Beratungen über ein neues Verpackungsgesetz, in dem u. a. die seit 20 Jahren unverändert geltenden Recyclingquoten angehoben und stärkere Hinweispflichten auf Einwegflaschen eingeführt werden sollen, hatte ein Antrag im Umweltausschuss des Bundesrates eine Ausweitung der Pfandpflicht empfohlen.
Im Wirtschaftsausschuss wurde dieses Ansinnen nun auf Antrag von Rheinland-Pfalz wieder abgelehnt und dürfte damit vom Tisch sein. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht ohnehin weiterhin die Freistellung von Wein-, Sekt- und Spirituosenflaschen von der Erhebung eines Pfandes vor.
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