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Neues Verpackungsgesetz

Weiterhin kein Flaschenpfand

Wein-, Sekt- und Spirituosenflaschen sind von der Erhebung eines Pfandes bislang ausgenommen. Das soll auch künftig trotz anderer Bestrebungen so bleiben.
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Auch künftig bleiben die Spirituosen-Flaschen von der Pfandpflicht befreit.
Auch künftig bleiben die Spirituosen-Flaschen von der Pfandpflicht befreit.Springob
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Im Zuge der Beratungen über ein neues Verpackungsgesetz, in dem u. a. die seit 20 Jahren unverändert geltenden Recyclingquoten angehoben und stärkere Hinweispflichten auf Einwegflaschen eingeführt werden sollen, hatte ein Antrag im Umweltausschuss des Bundesrates eine Ausweitung der Pfandpflicht empfohlen.

Destillatflaschen eines Direktvermarkters Auch künftig bleiben die Spirituosen-Flaschen von der Pfandpflicht befreit. © Springob

Im Wirtschaftsausschuss wurde dieses Ansinnen nun auf Antrag von Rheinland-Pfalz wieder abgelehnt und dürfte damit vom Tisch sein. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf sieht ohnehin weiterhin die Freistellung von Wein-, Sekt- und Spirituosenflaschen von der Erhebung eines Pfandes vor.

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