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Brennerlaubnis ab 2018

Neue Antrags-Formulare stehen online

Am 1. Juli 2017 sind gemäß Art. 3 Abs. 3 Branntweinmonopolabschaffungsgesetz die Vorschriften des Alkoholsteuergesetzes (AlkStG) zur Erlaubniserteilung zum Betrieb einer Abfindungsbrennerei gem. § 10 Abs. 1 und 2 AlkStG in Kraft getreten.
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Zoll
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Wirtschaftsbeteiligte können nun mit dem neuen Formular 1248 „Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis einer Abfindungsbrennerei mit Betriebserklärung“ sowie mit den zusätzlich erforderlichen Formularen 1204 und 1205 „Verzeichnis der Räume und der Betriebseinrichtung der Brennerei“ einen Antrag auf Erteilung der entsprechenden Erlaubnis stellen. Diese Formulare können von der Homepage www.zoll.de unter Service - Formulare und Merk­blätter herunter­geladen werden.

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