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Bundesamt für Verbraucherschutz

Notfallzulassungen für Exirel gegen Kirschessigfliege

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat mehrere befristete Notfallzulassungen für das Pflanzenschutzmittel Exirel erlassen.
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Die Kirschessigfliege befällt alle Weichobstarten
Die Kirschessigfliege befällt alle WeichobstartenWBI
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Auf Basis des Artikels 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 darf das Insektzid mit dem Wirkstoff Cyantraniliprole zur Bekämpfung der Kirschessigfliege (Drosophila suzukii) und der Kirschfruchtfliege (Rhagoletis cerasi bzw. Rhagoletis cingulata) an Süßkirschen und Sauerkirschen eingesetzt werden. Die Notfallzulassung gilt für den Zeitraum vom 14. Mai bis zum 10. September 2018.

Ferner ist eine Anwendung von Exirel gegen Kirschessigfliegen an Johannisbeeren, Stachelbeere und Heidelbeeren zwischen dem 1. Juni und dem 28. September 2018 sowie im Zeitraum vom 15. Juni bis zum 12. Oktober 2018 an Pflaumen, Zwetschen, Renekloden und Mirabellen zulässig.

Eine Übersicht mit allen aktuellen Notfallzulassungen für die verschiedenen Kulturen und Zeiträume finden Sie auf der Internetseite des BVL (www.bvl.bund.de).

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