Erste Abmahnungen
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Zentrales Element der Vorgaben des Verpackungsgesetzes ist das im Internet einsehbare Herstellerregister, das eine öffentliche Kontrolle ermöglichen soll, durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister betrieben wird und hier zu erreichen ist. Es ist davon auszugehen, dass die abgemahnten Betriebe in diesem Register nicht aufgeführt und damit von dem genannten Verband leicht zu finden waren. Betriebe, die ein solches Schreiben erhalten haben, sollten sich an ihren jeweiligen Verband bzw. an eine fachkundige Rechtsberatung wen-den.
Damit ist leider das eingetreten, was Branchenbeobachter zuvor befürchtet hatten. Wer mit Ware befüllte Verpackungen in den Verkehr bringt und diese Verpackungen lizenzieren muss, dies bislang aber noch nicht gemacht hat, sollte sich also spätestens jetzt zügig beim Verpackungsregister LUCID registrieren und zusätzlich einen Lizenzierungsvertrag mit einem dualen System abschließen.
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