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Neue EU-Spirituosenverordnung

Vorläufiger Rechtstext auf deutsch

Am 13. März hat das Europäische Parlament mit einer großen Mehrheit die novellierte EU-Spirituosen-Grundverordnung in erster Lesung angenommen. 637 Abgeordnete stimmten mit Ja, 14 mit Nein. 26 Abgeordnete enthielten sich der Stimme.
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Der Rat der Europäischen Union wird in Kürze die EU-Spirituosenverordnung ebenfalls in dieser Fassung annehmen, da der Rechtstext zuvor im sogenannten Trilog ausgehandelt worden war. Es ist davon auszugehen, dass der Rat die Verordnung ohne Aussprache annimmt.
Mit einer Veröffentlichung im EU-Amtsblatt ist im Laufe des Aprils zu rechnen.

Gemäß Artikel 51 wird die neue Spirituosen-Verordnung am siebten Tag nach der Veröffentlichung in Kraft treten.

Gelten wird die neue Verordnung in wesentlichen Teilen jedoch erst in zwei Jahren nach dem formellen Inkrafttreten, also Mitte 2021. Die meisten Vorschriften zum Geoschutz im Spirituosensektor sowie die geänderte Begriffsbestimmung für „Eierlikör“ werden bereits zwei Wochen nach dem formellen Inkrafttreten gelten.

Die Geltung der geänderten Begriffsbestimmung für „Eierlikör“ (Anhang I Nr. 39 der neuen Verordnung) wird vorgezogen, um die traditionell mit Sahne oder Milch abgerundeten Erzeugnisse möglichst rasch zu legalisieren. Wie damals auch hier gemeldet, hatte der EuGH mit Urteil vom 25. Oktober 2018 (RS C-462/17) den Zusatz von Milch oder Sahne zur Geschmacksabrundung nach dem Wortlaut der geltenden Spirituosen-Verordnung (EG) Nr. 110/2008 für unzulässig erachtet.

Den vorläufigen Rechtstext in deutscher Sprache finden Sie >> hier:

Praktisch an dieser Version: Alle Änderungen gegenüber der derzeit noch gültigen Verordnung sind in fett und kursiv markiert.

Das betrifft zum Beispiel die nun EU-weit festgelegten Obergrenzen für eine Abrundungszuckerung bei Obstbränden, Tresterbränden oder auch Rum.
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