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Spirituosenverordnung

Eierlikör: Jetzt auch mit Milch

Seit Juni 2019 dürfen zur Herstellung von Eierlikör auch Milcherzeugnisse verwendet werden. Das regelt die novellierte Spirituosenverordnung (EU) Nr. 2019/787, die die alte Regelung ablöst.
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Der neuerdings erlaubte Schuss Milch oder Sahne macht den typischerweise sämigen Eierlikör etwas flüssiger – und damit auch leichter zu trinken. Genau das war bislang das Alleinstellungsmerkmal von Eierlikör aus häuslicher Produktion, denn traditionelle Hausrezepte setzen seit jeher auf den Zusatz von Milch, Sahne oder auch Kondensmilch. Dass dies nun auch industriellen Herstellern oder Direktvermarktern von Eierlikör erlaubt ist, mag manch einem schmecken – manch einem vielleicht auch nicht.

Sorgen darüber, dass Eierlikör künftig nur noch „mit Milch gestreckt“ auf dem Markt erhältlich ist, dürften jedoch unbegründet sein. Dagegen sprechen schon die rechtlich geregelten Mindestgehalte an Eigelb und Alkohol. So muss auch nach der neuen Regelung ein Liter Eierlikör mindestens 140 Gramm reines Eigelb enthalten sowie einen Mindestgehalt an Zucker von 150 Gramm und mindestens 14 Volumenprozent Alkohol.

Und ein Milchzusatz wird auch stets auf dem Etikett stehen. Denn Milch zählt zu den 14 kennzeichnungspflichtigen Allergenen, die immer auf dem Etikett erkennbar sein müssen, selbst wenn – wie bei den Spirituosen – eine Zutatenliste nicht vorgeschrieben ist.

Übrigens: Es ist noch gar nicht so lange her, da waren Milch oder Sahne ein Tabu für einen Eierlikör, der im Supermarkt, in Hofläden oder online verkauft wurde. Erst Ende 2018 bestätigte das auch der Europäische Gerichtshof (EuGH): Eine Spirituose namens Eierlikör durfte keine Milcherzeugnisse enthalten.

Dieses Urteil war denn auch der Anlass die Regelungen zum Eierlikör an die verbreitete Praxis anzupassen und ihre Gültigkeit vorzuziehen: Die neue Spirituosenverordnung (EU) 2019/787 vom 17. April 2019 wird überwiegend ab 25. Mai 2021 gelten. Die Vorschriften über den Schutz geografischer Angaben und der zulässige Zusatz von Milcherzeugnissen zu einem Eierlikör gelten bereits seit 8. Juni 2019.

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