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Desinfektionsmittel II

Kein Desinfektionsmittel aus Kleinbrennereien

Den Bundesverband der deutschen Klein- und Obstbrenner e. V. erreichen in diesen Tagen immer wieder Anfragen, ob der Alkohol aus Kleinbrennereien als Desinfektionsmittel eingesetzt werden kann. Leider ist dies nicht möglich. Hier die Erklärung im Wortlaut.
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Bundesverband der deutschen Klein- und Obstbrenner e. V.
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"Desinfektionsmittel ist ein Arzneimittel und darf nur aus zugelassenen Rohstoffen hergestellt werden. Dazu gehört Ethanol mit einem Alkoholgrad von 96% vol., bekannt unter "Neutralalkohol".
Bisher durften nur zugelassene Betriebe diesen Alkohol für die Arzneimittelproduktion herstellen. Dies ist insoweit geändert worden, dass nun auch nicht zugelassene Betriebe (Brennereien), die die technische Möglichkeit haben diesen "Neutralalkohol" herzustellen, dies nun dürfen. Wir und auch die meisten Verschlussbrennereien, können dies technisch nicht.

Zudem möchten wir auch auf die Veröffentlichung der Untersuchungsämter von Baden-Württemberg hinweisen, die Sie auf unserer Seite finden.

Natürlich hat jeder Alkohol mit mindestens 70% eine desinfizierende Wirkung. Aber ein Obstbrand mit 70% ist kein Desinfektionsmittel und ist auch kein zugelassener Alkohol im Sinne der Biozid-Verordnung und des Arzneimittelgesetzes. Bitte beachten Sie dies, wenn Sie Nachfragen nach Alkohol haben."

Veröffentlichung der Untersuchungsämter von Baden-Württemberg

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