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Corona-Krise

Zulassung von Alkohol aus Brennereien zur Flächendesinfektion

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat eine Allgemeinverfügung erlassen. Demnach dürfen nun auch Destillate und Rohalkohole für die Flächendesinfektion eingesetzt werden. Der Alkohol muss aber mindestens 80% vol haben und darf keine kanzerogenen Stoffe aufweisen.
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Blick in die Kolonne
Blick in die KolonneSpringob
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Somit ist es Getreideabfindungsbrennereien möglich, zum Beispiel aus zugekauftem Getreide Rohalkohol außerhalb des Jahresbrennkontingents für die Herstellung von Flächendesinfektionsmitteln steuerfrei herzustellen. Für Obstabfindungsbrennereien bleibt das Rohstoffproblem, denn gerade gibt es in Deutschland kein preiswertes Obst, um daraus Destillate zur Weiterverarbeitung zu Desinfektionsmitteln zu gewinnen.

Die Allgemeinverfügung sowie eine Liste der kanzerogenen Stoffe sind unten angehängt. Mit dem Hinweis auf die gesundheitsgefährdenden Stoffen ist auch klargestellt, dass Vorläufe wegen des Acetaldehyds nicht zur Flächendesinfektion eingesetzt werden können und das Destillat definitiv nochmals unter Abtrennung von Vor- and Nachlauf auf mindestens 80 % vol destilliert werden muss. Ob sich dies finanziell lohnt, muss jeder Brenner selber entscheiden.

Diese Allgemeinverfügung tritt zum 30.09.2020 außer Kraft.

Eine Freigabe des Alkohols zur Handdesinfektion wird es nicht geben.

Zur Herstellung Berechtigte

Von der Website des Zolls: "Seit dem 1. April 2020 können Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer außerhalb ihres Kontingents Alkohol unter Steueraussetzung gewinnen und an Berechtigte zur Desinfektionsmittelherstellung abgeben. (...)

Berechtigt zur Herstellung von Desinfektionsmitteln aus unvergälltem Alkohol sind:

  • alle Apotheken (seit 17. März 2020)
  • alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts (seit 26. März 2020)

Die nach § 28 AlkStG erforderlichen Erlaubnisse gelten insoweit als erteilt (fiktive Erlaubnis)."

Meldung des Zolls

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4 Kommentare
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  • User_Mjk2NTM 03.04.2020 10:04
    Sehr geehrte Damen und Herren, in Ihrem Artikel heute steht es sei nicht genug Obstalkohol derzeit lieferbar um Flächendesinfektionsmittel daraus herzustellen und es könne nur auf Korn zurückgegriffen werden. Dies ist mir schleierhaft. Ebenso sind die Obstpreise seit Jahren lächerlich und jeder hätte sich ja eindecken können im Herbst zu 7 € auf 100 kg. Die Lager der Großhändler sind seit einem Jahr überfüllt und der Aufkauf von Obstbränden findet nicht, oder nur in kleinen Kontingenten statt. Jede Menge Maischefässer stehen herum und werden von Stoffbesitzern und auch Brennern nicht gebrannt damit man nicht die Branntweinsteuer für Obstbrände zahlen muss den man dann nicht los wird. Ob die Stoffbesitzer überhaupt weiterhin brennen ist unter diesen Umständen auch fraglich. Falls jemand tatsächlich Obstbrände aufkaufen möchte, kann er sich gerne bei mir melden. Viele Grüße K. Armbruster
    • Friedrich Springob 03.04.2020 10:22
      Das schreibt der Verband der deutschen Klein- und Obstbrenner e. V.: Aufgrund der Tatsache dass der Alkohol, der bei der Flächendesinfektion verwenden werden soll, nur sehr geringe chemische Bestandteile aufweisen darf, die als giftig oder kanzerogen eingestuft werden, sehe ich wirklich keinen Möglichkeiten ihn tatsächlich zu verwenden. Zudem steht keine Maische zur Verfügung und der lagernde Obstbrand dürfte, da er nochmals auf mindestens 80% hoch destilliert werden muss und auch schon versteuert ist, auch aus finanziellen Aspekten nicht in Frage kommen. Wenn unsere Brenner steuerfrei Alkohol, in dem nun möglichen zu beantragenden gesonderten Verfahren steuerfrei herstellen wollen, bietet sich nach meiner Einschätzung nur mehlige Stoffe, Kartoffeln an, oder die Destillation von Wein. Bei Wein muss aber darauf geachtet werden, dass dieser nicht geschwefelt sein sollte, da der Schwefel das Kupfer stark angreift. Ob man mit Weinhefe auf mindestens 80% vol. Alkohol im Durchschnitt kommt, entzieht sich meiner Kenntnis. Inzwischen hat der Großhandel reagiert und kauft wieder Obstbrand auf. Am Bodensee finden große Aufkäufe statt, aber auch in anderen Gebieten. Hier dürfte auch die „Angst“ umgehen, dass die Kernobsternte aufgrund der Fröste gering ausfallen wird, speziell im Streuobstbereich. Fazit: Realistisch betrachtet kann nur mit Alkohol aus mehligen Stoffen die Grundvoraussetzung für die Herstellung von Alkohol zur Flächendesinfektion erreicht werden. Wein mit Einschränkung, wegen dem Schwefelgehalt.
      • Bärwurz 03.04.2020 11:47
        Servus, richtige Antwort von Herrn Springob. Aber BITTE ändern Sie die Überschrift - das hat ja schon fast BILD-Zeitungs charakter. Es MUSS hier auch in der Überschrift sofort erkennbar sein das dieser Ethanol bestimmte Voraussetzungen mit sich bringen MUSS. Jeder der sich nicht den ganzen Artikel bzw. die Forschriften nach baua durchlest glaubt doch er kann den Ethanol über 80% für die Flächendestinfektion verwenden bzw. an Apotheken abgeben...
        • Friedrich Springob 03.04.2020 12:47
          Hallo, Herr Anleitner, vielen Dank fürs Lob. Das "Neu" habe ich gerne rausgenommen. Aber es liegt in der Verantwortung der Brenner sich vollständig zu informieren. Viele Grüße Friedrich Springob
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