Geschützte geografische Angaben
Münchener Kümmel soll Schutz als Spirituose erhalten
Derzeit ist Münchener Kümmel EU-spirituosenrechtlich als Likör als geografische Angabe geschützt. Das berechtigte geografische Gebiet umfasst neben der Landeshauptstadt München auch die Landkreise München, Freising, Erding und Ebersberg, so dass auch Abfindungsbrennereien in diesen Landkreisen diese Spezialität auf Basis von zugekauftem Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs außerhalb des Brennkontingentes herstellen dürfen.
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. Künftig soll "Münchener Kümmel" als Spirituose mit Kümmel EU-weit als Herkunftsangabe geschützt werden. Ein entsprechender Änderungsantrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft, der mit dem bayerischen Landwirtschafsministerium und der betroffen Wirtschaft abgestimmt war, ist jetzt nach einer eingehenden Prüfung durch die EU-Kommission im EU-Amtsblatt C 254 vom 3. August 2020, Seite 21, veröffentlicht worden. Es ist davon auszugehen, dass Widersprüche gegen diesen Änderungsantrag bei der Europäischen Kommission innerhalb der 3-Monatsfrist nicht eingehen werden und die Kommission die entsprechende Eintragungsverordnung noch in diesem Jahr erlassen könnte.
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