Abfindungsbrennerei
Reine Online-Anmeldung geplant
Die Redaktion haben einige Anfragen erreicht, wo man die neuen Abfindungsformulare in gedruckter Form erhalten kann. Hier die Antwort des Zolls. Sicherlich anders, als von vielen erwartet.
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Mit Aufnahme der Dienstleistung „Abfindungsanmeldungen” in das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls und der damit verbundenen Möglichkeit, Abfindungsanmeldungen elektronisch abzugeben, wurden die im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung stehenden „klassischen” Abfindungsanmeldungen überarbeitet.
In die seit 1. Januar 2022 zu verwendenden FMS-Formulare 1219, 1220 und 1221 wurden ausdruckbare Blanko-PDFs integriert. Somit haben die Beteiligten die Möglichkeit, Abfindungsanmeldungen bei Bedarf als Blankoformular auszudrucken und im Nachgang manuell auszufüllen. Aufgrund dieser Neuerung werden Abfindungsanmeldungen künftig nicht mehr als gedruckte Papierformulare angeboten.
Gedruckte Formulare: ein Auslaufmodell
Den Abfindungsbrennern und Stoffbesitzern steht für eine Übergangszeit die Möglichkeit offen, sich Blankoformulare aus dem Formular-Management-System herunterzuladen und diese handschriftlich auszufüllen. Bitte beachten Sie, dass dieses Verfahren nur für eine begrenzte Zeit zur Verfügung stehen wird. Es steht den Abfindungsbrennern und Stoffbesitzern nach derzeitigen Planungen noch mindestens drei Jahre zur Verfügung. Anschließend wird eine Antragstellung nur noch elektronisch über das Bürger- und Geschäftskundenportal möglich sein. Über das genaue Datum der verbindlichen und ausschließlichen Antragstellung über das Bürger- und Geschäftskundenportal werden wir rechtzeitig informieren.
Das Laden von Blankoformularen aus dem Formular-Management-System kann in wenigen einfachen Schritten durchgeführt werden: Auf der Seite www.zoll.de als Suchbegriff geben Sie die Nummer des gewünschten Formulars ein (zum Beispiel 1219). Der erste oder zweite verfügbare Treffer ist bereits ein Link zum Formular. Klicken Sie diesen an und bestätigen Sie die Datenschutzhinweise mit „Akzeptieren”. Bei dem nun erscheinenden Formular klicken Sie im Kopf die Seite zwei an. Ganz links erscheint eine Schaltfläche „Blanko-PDF ....”. Klicken Sie diese Schaltfläche an. Im Anschluss öffnet sich das Blanko-PDF und kann auf einem Drucker ausgedruckt werden. Mehrstücke können z. B. durch Kopieren gefertigt werden. Das Blanko-PDF kann anschließend per Hand ausgefüllt werden. Sollte ein Brenner keine Ausdrucke anfertigen können, kann das zuständige Hauptzollamt auf Nachfrage einmalig eine Kopiervorlage und die Ausfüllhinweise zur Verfügung stellen.