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Abfindungsbrennerei

Reine Online-Anmeldung geplant

Die Redaktion haben einige Anfragen erreicht, wo man die neuen Abfindungsformulare in gedruckter Form erhalten kann. Hier die Antwort des Zolls. Sicherlich anders, als von vielen erwartet.
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Mit Aufnahme der Dienstleistung „Abfindungsanmeldungen” in das Bürger- und Geschäftskundenportal des Zolls und der damit verbundenen Möglichkeit, Abfindungsanmeldungen elektronisch abzugeben, wurden die im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung zur Verfügung stehenden „klassischen” Abfindungsanmeldungen überarbeitet. In die seit 1. Januar 2022 zu verwendenden FMS-Formulare 1219, 1220 und 1221 wurden ausdruckbare Blanko-PDFs integriert. Somit haben die Beteiligten die Möglichkeit, Abfindungsanmeldungen bei Bedarf als Blankoformular auszudrucken und im Nachgang manuell auszufüllen. Aufgrund dieser Neuerung werden Abfindungsanmeldungen künftig nicht mehr als gedruckte Papierformulare angeboten. Gedruckte Formulare: ein Auslaufmodell Den Abfindungsbrennern und Stoffbesitzern steht für eine Übergangszeit die Möglichkeit offen, sich Blankoformulare aus dem Formular-Management-System herunterzuladen und diese handschriftlich auszufüllen. Bitte beachten Sie, dass dieses Verfahren nur für eine begrenzte Zeit zur Verfügung stehen wird. Es steht den Abfindungsbrennern und Stoffbesitzern nach derzeitigen Planungen noch mindestens drei Jahre zur Verfügung. Anschließend wird eine Antragstellung nur noch elektronisch über das Bürger- und Geschäftskundenportal möglich sein. Über das genaue Datum der verbindlichen und ausschließlichen Antragstellung über das Bürger- und Geschäftskundenportal werden wir rechtzeitig informieren. Das Laden von Blankoformularen aus dem Formular-Management-System kann in wenigen einfachen Schritten durchgeführt werden: Auf der Seite www.zoll.de als Suchbegriff geben Sie die Nummer des gewünschten Formulars ein (zum Beispiel 1219). Der erste oder zweite verfügbare Treffer ist bereits ein Link zum Formular. Klicken Sie diesen an und bestätigen Sie die Datenschutzhinweise mit „Akzeptieren”. Bei dem nun erscheinenden Formular klicken Sie im Kopf die Seite zwei an. Ganz links erscheint eine Schaltfläche „Blanko-PDF ....”. Klicken Sie diese Schaltfläche an. Im Anschluss öffnet sich das Blanko-PDF und kann auf einem Drucker ausgedruckt werden. Mehrstücke können z. B. durch Kopieren gefertigt werden. Das Blanko-PDF kann anschließend per Hand ausgefüllt werden. Sollte ein Brenner keine Ausdrucke anfertigen können, kann das zuständige Hauptzollamt auf Nachfrage einmalig eine Kopiervorlage und die Ausfüllhinweise zur Verfügung stellen.
2 Kommentare
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  • User_MTYxODY2NQ 25.02.2022 17:21
    Ich habe gestern erstmals meine Abfindungs-Anmeldung online ausgefüllt und eingereicht und bereits heute ist die Genehmigung im Portal des Zolls eingestellt. Das ist ein hervorragendes Verfahren und absolut zeitgemäß. Genauso funktioniert auch die Rückerstattung der Agrardieselvergütung auf dem gleichen Portal sehr gut und das Geld war in wenigen Wochen auf dem Konto.
    • User_MTYxOTAwNQ 25.02.2022 21:00
      Sehr geehrter Herr Häberle, auch wenn ich Ihre Meinung nicht teile, so bin ich doch froh, dass es wenigstens eine positive Stimme zu diesem traurigen Thema hier in der Kleinbrennerei gibt. Aus der Sicht einer landwirtschaftlichen Brennereien, die fast ausschließlich eigenes Obst brennt und daher ihre Betriebsplanung und Abfindungsanmeldungen in einer Hand hat, mag das auch ein gewisser Fortschritt sein. Aber die handwerklichen Mängel und vor allem die mangelnde Berücksichtigung der Betriebsführung mit überwiegend Stoffbesitzerbränden sind dennoch ein eklatanter Mangel, der für mich vollkommen unverständlich ist. Da ich mich schon in den Online Kommentaren der letzten Ausgabe inhaltlich sehr ausführlich zu meiner Kritik am aktuellen Verfahren ausgelassen habe und auch mein Kollege Bernhard Mischo vom Obst- und Gartenbauverein Mandelbachtal in der aktuellen Printausgabe der Kleinbrennerei mit seinem Leserbrief zum Thema Bedrohung des Stoffbesitzerbrennens sehr detailliert und fundiert Stellung genommen hat, will ich diese hier nicht noch einmal wiederholen. Aber die nun erfolgte Ankündigung, dass dieses Verfahren jetzt innerhalb von 3 Jahren zur Pflicht erhoben wird, ist tatsächlich eine echte Bedrohung der vielen privaten Streuobstwiesen in unserem ländlichen Raum. Karsten Willnecker, Brennerei des Obst- und Gartenbauvereins Merchweiler
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