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Geoschutz von Spirituosen

Reformvorschlag für geografische Angaben

Die Europäische Kommission hat am 31. März 2022 einen Vorschlag für eine neue Verordnung über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse angenommen und dem Rat der Europäischen Union sowie dem Europäischen Parlament zur Beratung und Beschlussfassung zugeleitet.
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Siegel für eine Geschützte geografische Angabe
Siegel für eine Geschützte geografische Angabeec.europa.eu (Logo), Colourbox.de (Flagge)
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Bislang war das für Spirituosen geltende System zur Eintragung und zum Schutze geografischer Angaben (sog. Geoschutzsystem) in der produktspezifischen Spirituosen-Verordnung (EU) 2019/787 geregelt. Der neue Verordnungsvorschlag möchte die bisher für den Geoschutz im Agrar- und Lebensmittelsektor geltenden drei getrennten Grundverordnungen in einer neuen horizontalen Geoschutzverordnung zusammenführen. Konkret soll die bisherige für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel (Beispiel: Schwarzwälder Schinken) geltende horizontale Geoschutzverordnung (EU) Nr. 1151/2012 durch die neue Verordnung ersetzt und zugleich die bisher für Wein und Spirituosen in den Produktverordnungen (Gemeinsame Marktorganisation bzw. Spirituosenverordnung) stehenden Geoschutzvorschriften insbesondere im Hinblick auf das Eintragungs- und Einspruchsverfahren in die neue Verordnung überführt werden. Das geltende Kapitel III der Verordnung (EU) 2019/787 würde somit weitestgehend aufgehoben.

Besonderheiten bestehen fort

Einige Besonderheiten im Spirituosensektor sollen fortbestehen, d. h. es soll weiterhin nur eingetragene „geografische Angaben (g. A.)“ und keine Differenzierung wie bei sonstigen Lebensmitteln zwischen „geschützten geografischen Angaben (g. g. A.)“ und „geografischen Ursprungsbezeichnungen (g. U.)“ geben. Die Verwendung des EU-Logos bleibt freiwillig, jedoch soll künftig in der Kennzeichnung der Terminus „geografische Angabe“ die konkrete g. A. wie z. B. Schwarzwälder Kirschwasser ergänzen. Die von der Wirtschaft gebildeten Erzeugervereinigungen (Schutzgemeinschaften) sollen mehr Rechte zur Durchsetzung und zum Schutze der g. A. erhalten und die Mitgliedstaaten dürfen für jede g. A. eine Erzeugervereinigung „anerkennen“.

Prüfkompetenzen verlagert?

Bereits im Vorfeld des Vorschlages wurde die jetzt vorgeschlagene Verlagerung von Prüfkompetenzen im Rahmen des Eintragungs- und Einspruchsverfahren von der Kommission (Generaldirektion Landwirtschaft) auf das in Alicante ansässige EU Amt für geistiges Eigentum (EUIPO) heftig von den Verbänden kritisiert. Weitere Einzelheiten können der Pressemitteilung der Kommission entnommen werden.

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