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Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs

Geänderte Definition mit praktischer Auswirkung

Mit Wirkung vom 15. August 2022 hat sich die Definition für Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs (Artikel 5 der Verordnung (EU) 2019/787) geändert.
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Springob
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Zum einen hat die Europäische Kommission durch die Delegierte Verordnung (EU) 2022/1303 präzisiert, dass der für die Herstellung von bestimmten Spirituosen wie z. B. für Gin, Obstgeiste oder Wodka zu verwendende Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs immer durch Destillation gewonnen sein muss. Zum anderen wurden bisherige Qualitätskriterien gestrichen (z. B. Gesamtsäuregehalt oder Abdampfrückstand), neu formuliert oder zusammengefasst (z. B. „Ethylazetat“ anstelle „Ester, ausgedrückt als Ethylazetat“; „Acetaldehyd (Summe aus Ethanal u. 1,1-Diethoxyethan)“ statt „Aldehyde“) oder mit einem erstmaligen Grenzwert konkretisiert (z. B. „Furfural: höchstens 0,5 g je hl reiner Alkohol“ statt „nicht nachweisbar“.) Der Höchstgehalt an Methanol darf bei Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs weiterhin 30 g je Hektoliter reiner Alkohol betragen. Unverändert bleiben auch die strengeren, d. h. geringeren Höchstgehalte an Methanol für Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs, der für die Herstellung von Wodka (maximal 10 g je hl reiner Alkohol) bzw. London Gin (maximal 5 g je hl reiner Alkohol) verwendet werden darf.

Praktische Auswirkung

Die für die Praxis wichtigste Regelung stellt Erwägungsgrund 1 dar. Hierin wird klargestellt, dass Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs von der Industrie auch als Agraralkohol, Neutralalkohol oder rektifizierter Alkohol bezeichnet wird. Damit sind EU-rechtlich verkehrsübliche Bezeichnungen als Synonyme für die Zutat „Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs“ anerkannt, so dass beispielsweise bei Anwendung der alkoholischen QUID-Regelung im Falle eines Sahnelikörs, der mit Whisky verfeinert wurde, die Zutat „Ethylalkohol landwirtschaftlichen Ursprungs“ kürzer und griffiger mit „Agraralkohol“ oder „Neutralalkohol“ bezeichnet werden darf.

Womöglich zukünftig noch wichtiger

Überdies könnten diese synonymen Begriffe bei dem von der Europäischen Kommission auch für Spirituosen geplanten obligatorischen Zutatenverzeichnis Bedeutung erlangen. Denn bei Spirituosen wird es aufgrund der produktspezifischen Besonderheiten sehr wohl darauf ankommen, wie die alkoholische Zutat bei den einzelnen Spirituosenkategorien benannt wird.

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