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Abfindungsbrennerei

Neue Rohstoffliste ab 1. April

Ab dem 1. April 2023 gilt eine neue Rohstoffliste. Das hat die Zollverwaltung bekanntgegeben. Es geht um neue zugelassene Rohstoffe und an mehreren Stellen um einfache Textänderungen zur Verbesserungen der Barrierefreiheit.
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Die Rohstoffliste wurde aktualisiert und ist ab dem 1. April 2023 gültig. Zur vorherigen Rohstoffliste wurden folgende Änderungen vorgenommen:

  • Einfügen neuer zugelassener Rohstoffe (lfd. Nrn.): 9, 10, 11, 12
  • Textänderung allgemein (lfd. Nr.): 8
  • Textänderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit (lfd. Nrn.): 30, 69, 97, 98, 100, 101, 113, 115, 126, 130

Neu zugelassen sind keine neuen Obstarten, sondern der Rohstoff Aroniabeere wurde, ähnlich wie vom Rohstoff Apfel bekannt, auf die Rohstoffe Aroniabeeren (Aronia) Aroniabeerensaft/-most, Aroniabeereweinrückstände (einschließlich Trester), Aroniabeerenwein und Aroniabeerenweinhefe aufgeteilt. Da diesen Rohstoffen noch kein amtlicher Ausbeutesatz zugeordnet ist, gilt übergangsweise ein Ausbeutesatz von 3 Litern Alkohol pro 100 Liter Maische.

Die Änderungen sind im hier verlinkten PDF fett ausgezeichnet.
 

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