Neue Rohstoffliste ab 1. April
- Veröffentlicht am
Die Rohstoffliste wurde aktualisiert und ist ab dem 1. April 2023 gültig. Zur vorherigen Rohstoffliste wurden folgende Änderungen vorgenommen:
- Einfügen neuer zugelassener Rohstoffe (lfd. Nrn.): 9, 10, 11, 12
- Textänderung allgemein (lfd. Nr.): 8
- Textänderungen zur Verbesserung der Barrierefreiheit (lfd. Nrn.): 30, 69, 97, 98, 100, 101, 113, 115, 126, 130
Neu zugelassen sind keine neuen Obstarten, sondern der Rohstoff Aroniabeere wurde, ähnlich wie vom Rohstoff Apfel bekannt, auf die Rohstoffe Aroniabeeren (Aronia) Aroniabeerensaft/-most, Aroniabeereweinrückstände (einschließlich Trester), Aroniabeerenwein und Aroniabeerenweinhefe aufgeteilt. Da diesen Rohstoffen noch kein amtlicher Ausbeutesatz zugeordnet ist, gilt übergangsweise ein Ausbeutesatz von 3 Litern Alkohol pro 100 Liter Maische.
Die Änderungen sind im hier verlinkten PDF fett ausgezeichnet.
Zu diesem Artikel liegen noch keine Kommentare vor.
Artikel kommentierenSchreiben Sie den ersten Kommentar.