Vorerst keine Erhöhung
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Nach dem Ende des Branntweinmonopols fehlt ja auch die Abgabemöglichkeit der Vor- und Nachläufe, unabhägig vom Mittellauf. Eine Erhöhung der Jahresbrennkontingente für Abfindungsbrennereien ist nur durch Änderung des Alkoholsteuergesetzes und der darauf basierenden Alkoholsteuerverordnung möglich. Eine entsprechende Gesetzesinitiative müsste vom zuständigen Bundesfinanzministerium ausgehen.
Unterstützung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft unterstützt das Anliegen der Klein- und Obstbrenner. Auf der Jahresmitgliederversammlung des Verbandes Badens Brenner am 28. April 2023 in Sasbachwalden erklärte Bundesgeschäftsführer Gerald Erdrich zur notwendigen Erhöhung der Jahresbrennkontingente wörtlich: „Wir Brenner stehen mit dem Rücken gegen die Wand. Die Abfindungsbrenner haben Angst um ihre Existenz.“ Die jüngste offizielle Alkoholsteuerstatistik des Statistischen Bundesamtes unterstreicht diese bedenkliche Entwicklung: So gab es Ende 2022 nur noch 11.174 aktive Abfindungsbrennereien (Zum Vergleich: Ende 2019 gab es noch 14.856 Abfindungsbrennereien).
Erdrich ging in der Mitgliederversammlung auch auf das Antwortschreiben der Finanzstaatssekretärin Prof. Dr. Luise Hölscher vom 23. April 2023 an die Staatssekretärin im Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Frau Silvia Bender ein. Die Fachebene des Bundesfinanzministeriums habe ihm dieses Antwortschreiben in Kopie zugeleitet. Positiv sei, so Erdrich, dass das Bundesfinanzministerium schriftlich erklärt habe, am Erhalt der Klein- und Obstbrennereien überaus interessiert zu sein und auch den ökologischen Aspekt des Abfindungsbrennens zum Erhalt und zur Pflege von Streuobstwiesen anerkennt habe.
Erhöhung verschoben
Bedauerlicherweise schiebe das Bundesfinanzministerium das Projekt der Erhöhung der Brennkontingente für Abfindungsbrennereien jedoch weiter auf die lange Bank. Das Finanzministerium wolle jetzt zunächst die Ergebnisse der Überprüfung der geltenden amtlichen Ausbeutesätze für das Abfindungsbrennen abwarten. Zur Überprüfung der geltenden amtlichen Ausbeutesätze zum Ende eines Abschnitts werden die zollamtlichen Probebrände aus mehreren Erntejahren ausgewertet, um zu sehen, ob und ggf. bei welchen Rohstoffen die amtlichen Ausbeutesätze erhöht werden müssen. Dazu erklärte Erdrich, dass er nur bei wenigen Rohstoffen eine Erhöhung der amtlichen Ausbeutesätze erwarte.
Mit Unverständnis reagierte Erdrich auf den Hinweis des Finanzministeriums, dass bei Begünstigungen für Genussmittel stets die gesundheitspolitische Komponente miteinzubeziehen sei, wie etwa auch die aktuelle Debatte zur Abgabe von Cannabis zu Genusszwecken zeige. Das Finanzministerium wolle mit diesem und dem Hinweis darauf, dass das Bundesgesundheitsministerium sich regelmäßig dafür ausspreche, alkoholische Getränke durch Steuererhöhungen zu verteuern, um den (schädlichen) Alkoholkonsum in der Bevölkerung zu reduzieren, andeuten, dass die Erhöhung der Brennkontingente für Abfindungsbrennereien auch innerhalb der Bundesregierung umstritten sei.
Gerald Erdrich kündigte an, dass der Bundesverband der Klein- und Obstbrenner e.V. auf das Schreiben des Bundesfinanzministeriums schriftlich antworten und Frau Prof. Dr. Hölscher erneut um ein kurzfristiges Gespräch bitten werde.
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