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REACH-Verordnung: Vorregistrierungsfrist angelaufen

Seit dem 1. Juni 2008 ist die sog. REACH-Verordnung in Kraft getreten. Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten und hat das Ziel, alle chemischen Stoffe und ihre Wirkungen, insbesondere für den Menschen und die Umwelt, zu untersuchen, zu bewerten und zu registrieren.
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Grundsätzlich fallen Spirituosen als Lebensmittel nicht unter die REACHVerordnung. – Anderes gilt jedoch, wenn Alkohol zur industriellen Verwendung in den Verkehr gebracht wird, also z.B. vergällter Alkohol oder Fuselöl. Hier ist die am 1. Juni 2008 angelaufene halbjährige Vorregistrierungsfrist zu beachten. Weitere Informationen im Internet (www.reach-helpdesk.de ). BOV
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