REACH-Verordnung: Vorregistrierungsfrist angelaufen
Seit dem 1. Juni 2008 ist die sog.
REACH-Verordnung in Kraft getreten.
Sie gilt in allen EU-Mitgliedstaaten
und hat das Ziel, alle chemischen Stoffe
und ihre Wirkungen, insbesondere für
den Menschen und die Umwelt, zu untersuchen,
zu bewerten und zu registrieren.
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Grundsätzlich fallen Spirituosen als
Lebensmittel nicht unter die REACHVerordnung.
– Anderes gilt jedoch,
wenn Alkohol zur industriellen Verwendung
in den Verkehr gebracht wird, also
z.B. vergällter Alkohol oder Fuselöl. Hier
ist die am 1. Juni 2008 angelaufene
halbjährige Vorregistrierungsfrist zu beachten.
Weitere Informationen im Internet
(www.reach-helpdesk.de ). BOV
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