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Amerikanischer Whiskey in der EU

Kein zweijähriger Bourbon

Die EU-Kommission hat ihre Auffassung bestätigt, wonach ein Bourbon Whiskey, der nach amerikanischem Recht nur zwei Jahre in Holzfässern gereift ist, in der EU trotz eines bilateralen Abkommens nicht verkehrsfähig ist.

Veröffentlicht am
Zwar schützt das im Jahre 1994 zwischen der EU und den USA in Form eines Briefwechsels abgeschlossene Spirituosenabkommen die Bezeichnungen "Bourbon Whiskey", "Bourbon Whisky" sowie die Kurzform "Bourbon" für amerikanische Hersteller. Und die geltende Verordnung (EG) Nr. 936/2009, die das Abkommen in der EU zur Anwendung bringt, legt fest, dass die Bezeichnungen nur für Erzeugnisse zulässig sind, die nach den Rechtsvorschriften der USA erzeugt werden. Auf den ersten Blick könnte man also meinen, dass diese Bestimmung eine Ausnahmeregelung sein könnte und somit den Verkauf von Bourbon Whiskey, der nach dem US-amerikanischen Recht nur zwei Jahre in neuen Holzfässern gereift sein muss, erlauben würde.
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