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Bundesmonopolverwaltung (BfB): Übernahmepreise

Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein gibt die Übernahmepreise für ablieferungsfähigen Alkohol, der im Betriebsjahr 2008/09 von Abfindungsbrennereien, Stoffbesitzern und Verschlusskleinbrennereien mit einer Jahreserzeugung von nicht mehr als 4hl Alkohol und Obstgemeinschaftsbrennereien hergestellt wird, bekannt:
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Branntwein aus

Kernobst, Kernobsttrester, Weintrester, Weinhefe, Mosthefe und Most:
353,40 Euro/hlA (Vorj.: 336,30 Euro/hlA)

Korn nach § 101 BrMonG:
353,40 Euro/hlA (Vorj.: 336,30 Euro/hlA)

anderen Stoffen als Korn, Topinambur:
282,09 Euro/hlA (Vorj.: 268,47 Euro/hlA)

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