Die neue EU-Alkoholmarktregelung (III)
Das neue EU-Alkoholmarktrecht gilt nur für geruchs- und geschmacksneutralen Ethylalkohol, und zwar unabhängig vom tatsächlich vorhandenen Alkoholgehalt. Es gilt weder für Destillate mit organoleptischen Eigenschaften, die zu Spirituosen (Bränden) weiterverarbeitet werden, noch für trinkfertige...