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Rohstoffe

Hintergründe zur Rohstoffliste

Nach einem ersten kurzen Artikel zur Rohstoffliste in KB 1/2018 erläutern wir hier Hintergründe. Es werden die Gründe dargestellt, warum Abfindungsbrennereien auch nach der Abschaffung des Branntweinmonopols nicht alle denkbaren Rohstoffe brennen dürfen. Außerdem wird erklärt, welche rechtlichen Änderungen für Abfindungsbrennereien bezüglich der zulässigen Rohstoffe und Ausbeutesätze seit Jahresbeginn zu beachten sind.
Veröffentlicht am
Nitr/Shutterstock.com
Seit dem 1. Januar 2018 gilt in Deutschland für Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer ein neues Alkoholsteuerrecht. Es besteht aus dem Alkoholsteuergesetz vom 21. Juni 2013, der Alkoholsteuerverordnung vom 6. März 2017, der Bekanntmachung der zugelassenen Rohstoffe und der festgelegten amtlichen Ausbeutesätze (Rohstoffliste) vom 22. November 2017 und drei Dienstvorschriften. Nach dem neuen Alkoholsteuerrecht dürfen Abfindungsbrennereien in ganz Deutschland betrieben werden. Außerdem können bundesweit natürliche Personen ohne eigenes Brenngerät ihre selbst gewonnenen Obststoffe als Stoffbesitzer in fremden Abfindungsbrennereien - ausnahmsweise auch in Verschlussbrennereien - brennen lassen. Bis Ende 2017 war das Abfindungs- und...
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