Bericht der Bundesregierung: Auslaufplan Branntweinmonopol
Entsprechend der Verordnung (EG) 1234/2007 hat Deutschland seinen jährlichen Bericht der EU-Kommission vorgelegt, der u. a. die Einhaltung der im Auslaufplan festgeschriebenen Vorgaben für das vergangene Jahr beinhaltet.