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Bericht der Bundesregierung: Auslaufplan Branntweinmonopol

Entsprechend der Verordnung (EG) 1234/2007 hat Deutschland seinen jährlichen Bericht der EU-Kommission vorgelegt, der u. a. die Einhaltung der im Auslaufplan festgeschriebenen Vorgaben für das vergangene Jahr beinhaltet.
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Springob
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Dazu ist Deutschland verpflichtet, nachdem die EU der Verlängerung des Branntweinmonopols bis zum Jahr 2017 zugestimmt hatte. Im Jahr 2015 waren noch 26.530 Abfindungsbrenner (16.361 aktiv) registriert. Von den 482.298 registrierten Stoffbesitzern traten 75.692 als Erzeuger auf. Es wurden 32.005 hl A. erzeugt und an das Monopol abgeliefert, 11,44  Millionen Euro Übernahmegeld wurden an Abfindungsbrenner und Stoffbesitzer ausbezahlt. Damit war die Erzeugung weit unter der für 2014/15 festgelegten Obergrenze von 45.000 hl A. geblieben. Im Betriebsjahr 2015/16 wird die Grenze auf 40.000 hl A. abgesenkt, im letzten Betriebsjahr 2016/17 vor Ende des Monopols liegt sie ebenfalls bei 40 000 hl A. Die individuelle Ablieferungsmöglichkeit wird dann von 300 auf 250 l r. A. bzw. von 50 auf 42 l r. A. bei Stoffbesitzern abgesenkt. Für das Rumpfbetriebsjahr (Okt. bis Dez. 2017) gelten gesonderte Bedingungen.
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