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Bundesmonopolverwaltung: Übernahmepreise

Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein gibt die Übernahmepreise für ablieferungsfähigen Alkohol, der im Betriebsjahr 2009/10 von Abfindungsbrennereien, Stoffbesitzern und Verschlusskleinbrennereien mit einer Jahreserzeugung von nicht mehr als 4 hl Alkohol und Obstgemeinschaftsbrennereien hergestellt wird, bekannt:
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Branntwein aus
- Kernobst, Kernobsttrester, Weintrester, Weinhefe, Mosthefe und Most: 325,44 Euro/hlA (Vorj. 353,40 Euro/hlA)
- Korn nach §101 BrMonG: 315,84 Euro/hlA (Vorj. 353,40 Euro/hlA)
- anderen Stoffen als Korn, Topinambur: 251,64 Euro/hlA (Vorj. 282,09 Euro/hlA).
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