Verwaltungsvorschrift erlassen
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat am 26. Oktober 2009 die Verwaltungsvorschrift zur Anwendung des §106 Branntweinmonopolgesetz – Einhaltung der Mindestpreisregelung beim Handel mit Abfindungsbranntwein – erlassen, die nun auch in der elektronischen Fassung der VSF am 10.11.2009 (N 48 2009) veröffentlicht wurde.
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Darin wird u.a. geregelt, dass „die Verrechnung von Reinigungskosten (auch beim unmittelbaren Verkauf zwischen z.B. dem Abfindungsbrenner und dem Aufkäufer) zulässig ist, sofern der Mindestpreis in Höhe des Regelsteuersatzes nicht unterschritten wird“. Außerdem müssen Kauf- und Reinigung in getrennten Rechtsgeschäften erfolgen (siehe dazu auch KB 11/09).
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