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Bundesmonopolverwaltung: Übernahmepreise

Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein gibt die Übernahmepreise für ablieferungsfähigen Alkohol, der im Betriebsjahr 2009/10 von Abfindungsbrennereien, Stoffbesitzern und Verschlusskleinbrennereien mit einer Jahreserzeugung von nicht mehr als 4 hl Alkohol und Obstgemeinschaftsbrennereien hergestellt wird, bekannt:
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Branntwein aus Kernobst, Kernobsttrester, Weintrester, Weinhefe, Mosthefe und Most: 342,00 Euro/hl A (Vorj. 325,44 Euro/hl A) Korn nach §101 BrMonG: 342,00 Euro/hl A (Vorj. 315,84 Euro/hl A)anderen Stoffen als Korn, Topinambur: 272,86 Euro/hl A (Vorj. 251,64 Euro/hl A).
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