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Bundesmonopolverwaltung: Übernahmepreise

Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein gibt die Übernahmepreise für ablieferungsfähigen Alkohol, der im Betriebsjahr 2010/11 von Abfindungsbrennereien, Stoffbesitzern und Verschlusskleinbrennereien mit einer Jahreserzeugung von nicht mehr als 4 hl Alkohol und Obstgemeinschaftsbrennereien hergestellt wird, bekannt:
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  • Branntwein aus Kernobst, Kernobsttrester, Weintrester, Weinhefe, Mosthefe und Most: 358,15 Euro/hl A (Vorj. 342,00 Euro/hl A)
  • Korn nach §101 BrMonG: 358,15 Euro/hl A (Vorj. 342,00 Euro/hl A)
  • anderen Stoffen als Korn, Topinambur: 286,16 Euro/hl A (Vorj. 272,86 Euro/hl A).
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