Nochmals angepasst: Übernahmepreise
Die Bundesmonopolverwaltung für
Branntwein in Offenbach hat die
Kürzung der Übernahmepreise nach § 72 b
Abs. 1 BranntwMonG von ursprünglich
5 % (siehe KB 12/11) auf 3 % vorgenommen,
so dass sich für das Betriebsjahr
2011/12 folgende Übernahmepreise ergeben:
- Veröffentlicht am
- Branntwein aus Kernobst, Kernobsttrester, Weintrester, Weinhefe, Mosthefe und Most: 365,69 Euro/hl A (Vorj. 342,00 Euro/hl A)
- Korn nach §101 BrMonG: 365,69 Euro/hl A (Vorj. 342,00 Euro/hl A)
- anderen Stoffen als Korn, Topinambur: 292,18 Euro/hl A (Vorj. 272,86 Euro/hl A).
Bundesmonopolverwaltung (BfB)
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