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Nochmals angepasst: Übernahmepreise

Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein in Offenbach hat die Kürzung der Übernahmepreise nach § 72 b Abs. 1 BranntwMonG von ursprünglich 5 % (siehe KB 12/11) auf 3 % vorgenommen, so dass sich für das Betriebsjahr 2011/12 folgende Übernahmepreise ergeben:
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  • Branntwein aus Kernobst, Kernobsttrester, Weintrester, Weinhefe, Mosthefe und Most: 365,69 Euro/hl A (Vorj. 342,00 Euro/hl A)
  • Korn nach §101 BrMonG: 365,69 Euro/hl A (Vorj. 342,00 Euro/hl A)
  • anderen Stoffen als Korn, Topinambur: 292,18 Euro/hl A (Vorj. 272,86 Euro/hl A).

Bundesmonopolverwaltung (BfB)

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