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Lebensmittel-Informationsverordnung: Veröffentlichung im EU-Amtsblatt

Am 22. November 2011 wurde die Lebensmittel-Informationsverordnung (LMIV) Nr. 1169/2011 im Amtsblatt der EU veröffentlicht.
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Sie gilt ab dem 13. Dezember 2014, also in drei Jahren. Spirituosen, die vor diesem Termin hergestellt wurden und den neuen Bestimmungen nicht entsprechen (insbesondere wegen der Schriftgröße), dürfen unbegrenzt bis zum Abverkauf der Bestände in den Verkehr gebracht werden.
BOV

(Anm. d. Red.: Ausführliche Infos über die LMIV und ihre Auswirkungen ab S. 6 der Print-Ausgabe)
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