Lebensmittel-Informationsverordnung: Veröffentlichung im EU-Amtsblatt
Am 22. November 2011 wurde die
Lebensmittel-Informationsverordnung
(LMIV) Nr. 1169/2011 im Amtsblatt
der EU veröffentlicht.
- Veröffentlicht am
Sie gilt ab dem
13. Dezember 2014, also in drei Jahren.
Spirituosen, die vor diesem Termin hergestellt
wurden und den neuen Bestimmungen
nicht entsprechen (insbesondere
wegen der Schriftgröße), dürfen unbegrenzt
bis zum Abverkauf der Bestände
in den Verkehr gebracht werden.
BOV
(Anm. d. Red.: Ausführliche Infos über die LMIV und ihre Auswirkungen ab S. 6 der Print-Ausgabe)
BOV
(Anm. d. Red.: Ausführliche Infos über die LMIV und ihre Auswirkungen ab S. 6 der Print-Ausgabe)
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