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Bundesmonopolverwaltung: Übernahmepreise

Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein gibt die Übernahmepreise für ablieferungsfähigen Alkohol, der im Betriebsjahr 2012/13 von Abfindungsbrennereien, Stoffbesitzern und Verschlusskleinbrennereien mit einer Jahreserzeugung von nicht mehr als 4 hl Alkohol und Obstgemeinschaftsbrennereien hergestellt wird, bekannt:
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Branntwein aus Kernobst, Kernobsttrester, Weintrester, Weinhefe, Mosthefe und Most:
366,70 Euro/hl EUR (Vorj. 365,69 Euro/hl EUR)

Korn nach § 101 BrMonG:
366,70 Euro/hl EUR (Vorj. 365,69 Euro/hl EUR )

anderen Stoffen als Korn, Topinambur:
292,79 Euro/hl EUR (Vorj. 292,18 Euro/hl EUR ).
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