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Entscheidungen des Bundestags: Alkoholsteuergesetz

Das Plenum des Deutschen Bundestages hat wie erwartet am 21. März 2013 das Branntweinmonopolabschaffungsgesetzt inkl. neues Alkoholsteuergesetz verabschiedet.
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In den kommenden Wochen wird es formal noch einmal im sog. zweiten Durchgang vom Bundesrat beraten, dessen Plenum sich am 3. Mai 2013 mit dem Gesetzentwurf abschließend befassen wird. Es ist ein sog. Einspruchsgesetz, d.h. der Bundesrat muss nicht zustimmen. Im Anschluss an das Votum des Bundesrates (eine Zustimmung wird erwartet) kann das federführende Bundesfinanzministerium die Ausfertigung und Verkündigung des Gesetzes auf den Weg bringen.
Red.
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