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Bundesmonopolverwaltung Übernahmepreise

Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein gibt die Übernahmepreise für ablieferungsfähigen Alkohol, der im Betriebsjahr 2013/14 von Abfindungsbrennereien, Stoffbesitzern u. Verschlusskleinbrennereien mit einer Jahreserzeugung von nicht mehr als 4 hl Alkohol und Obstgemeinschaftsbrennereien hergestellt wird, bekannt.
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Branntwein aus
– Kernobst, Kernobsttrester, Weintrester, Weinhefe, Mosthefe und Most:
364,80 Euro/hl A (Vorj. 366,70 Euro/hl A)
– Korn nach § 101 BrMonG:
364,80 Euro/hl A (Vorj. 366,70 Euro/hl A)
– anderen Stoffen als Korn, Topinambur:
290,66 Euro/hl A (Vorj. 292,79 Euro/hl A).
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