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Neuer Liste zugestimmt: Zulässige Rohstoffe für Geistherstellung

Am 28. November 2013 hat der EUSpirituosenausschuss der Aufnahme weiterer, zur Herstellung von Obstgeist zulässigen Rohstoffen zugestimmt.
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Sofern in den nächsten drei Monaten weder der Rat noch das Europäische Parlament Einspruch einlegen, dürfen voraussichtlich ab März oder April 2014 unter anderem auch Sanddorn, Zitrusfrüchte und Kaktusfeigen zur Herstellung von Obstgeisten gemäß Anhang II Nr. 17 der Spirituosen-Grundverordnung (EG) Nr. 110/2008 verwendet werden.
Red.
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