Übernahmepreise für Branntweine
Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) gibt die Übernahmepreise für ablieferungsfähigen Alkohol, der im Betriebsjahr 2014/15 von Abfindungsbrennereien, Stoffbesitzern und Verschlussklein-brennereien mit einer Jahreserzeugung von nicht mehr als 4 hl Alkohol und Obstgemeinschaftsbrennereien hergestellt wird, bekannt:
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