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Übernahmepreise für Branntweine

Die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) gibt die Übernahmepreise für ablieferungsfähigen Alkohol, der im Betriebsjahr 2014/15 von Abfindungsbrennereien, Stoffbesitzern und Verschlussklein-brennereien mit einer Jahreserzeugung von nicht mehr als 4 hl Alkohol und Obstgemeinschaftsbrennereien hergestellt wird, bekannt:

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- Branntwein aus Kernobst, Kernobsttrester, Weintrester, Weinhefe, Mosthefe und Most:
360,00 Euro/hl A (Vorj. 364,80 Euro/hl A)
- Korn nach § 101 BrMonG:
360,00 Euro/hl A (Vorj. 364,80 Euro/hl A)
- anderen Stoffen als Korn, Topinambur:
281,20 Euro/hl A (Vorj. 290,66 Euro/hl A).

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