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Mindestlohngesetz: Erleichterung bei Dokumentation?

Der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Joachim Rukwied, macht sich dafür stark, die aktuell vorgeschlagenen Erleichterungen bei den Dokumentationspflichten zum Mindestlohn auch für die Beschäftigten in der Landwirtschaft und im Gartenbau zu ermöglichen.
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In einem Schreiben an Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles forderte Rukwied gemeinsam mit dem Präsidenten des Gesamtverbandes der land- und forstwirtschaftlichen Arbeitgeber, Martin Empl, dies über eine entsprechende Verordnung umzusetzen. Die Dokumentationspflichten gelten unabhängig von der Lohnhöhe für alle Arbeitnehmer in Landwirtschaft und Gartenbau. Nach den vorgesehenen Erleichterungen im Mindestlohngesetz sollen dagegen für Arbeitnehmer anderer Branchen ab einem Lohn von 2000 Euro keine Dokumentationspflichten mehr bestehen.
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