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Bundesmonopolverwaltung: Übernahmepreise

Die Übernahmepreise für ablieferungsfähigen Alkohol an die Bundesmonopolver­waltung für Branntwein (BfB) liegen­ nun vor.
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Springob
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Ab dem 1. Oktober 2016 gelten für

  • Kernobst, Most, Weinhefe, Weintrester:340,00 €/hl A
  • Topinambur:265,68 €/hl A
  • Roggen, Weizen, Hafer, Buchweizen, Gerste340,00 €/hl A.

Gegenüber dem letzten Betriebsjahr sind die Preise gleich geblieben. Zu dem Übernahmepreis kommen 19 % MwSt. bei umsatzsteuerberechtigten Betrieben hinzu.

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