Bundesmonopolverwaltung: Übernahmepreise
Die Übernahmepreise für ablieferungsfähigen Alkohol an die Bundesmonopolverwaltung für Branntwein (BfB) liegen nun vor.
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Ab dem 1. Oktober 2016 gelten für
- Kernobst, Most, Weinhefe, Weintrester:340,00 €/hl A
- Topinambur:265,68 €/hl A
- Roggen, Weizen, Hafer, Buchweizen, Gerste340,00 €/hl A.
Gegenüber dem letzten Betriebsjahr sind die Preise gleich geblieben. Zu dem Übernahmepreis kommen 19 % MwSt. bei umsatzsteuerberechtigten Betrieben hinzu.
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