Mindestverkaufspreis für Alkohol in Schottland weiter in der Diskussion
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Dieses Gesetz sieht vor, dass alkoholische Getränke nur zu einem Preis von 50 Pence je Einheit abgegeben werden dürfen. Eine 40-prozentige Flasche Spirituose à 0,7 Liter müsste damit mindestens 14 £ kosten. Bezweckt wird damit eine Eindämmung des Alkoholkonsums und –missbrauchs. Siehe dazu auch >> diesen Artikel aus KB 3/2016.
Unerwartet ist das Urteil des schottischen Court of Session deshalb, weil der Europäische Gerichtshof (EuGH) in gesetzlich vorgeschriebenen Mindestpreisen eine Beeinträchtigung des freien Warenverkehrs innerhalb der EU sieht. In einem sog. Vorlageverfahren hatte der EuGH zu prüfen, ob das schottische Gesetz mit EU-Recht vereinbar ist. Dabei kam es zu dem Ergebnis, dass Mindestverkaufspreise grundsätzlich den freien Warenverkehr beeinträchtigen können. Dies sei aber zulässig, wenn ein höherrangiges Ziel verfolgt werde, wie z. B. die öffentliche Gesundheit.
Der EuGH forderte das schottische Gericht auf zu prüfen, ob zur Erreichung des verfolgten Zweckes nicht andere, weniger einschneidende Maßnahmen, z. B. die Erhöhung der Alkoholsteuer, möglich seien. Der Court of Session verneint dies nun und bleibt dabei, dass die Einführung von Mindestpreisen zulässig sei. Er stellt fest, dass die Verfügbarkeit von billigem Alkohol einen Einfluss auf den missbräuchlichen Konsum von Alkohol habe.
Der europäische Dachverband der Spirituosenindustrie wird gemeinsam mit der Scotch Whisky Association und anderen Verbänden gegen dieses Urteil vorgehen und den britischen Supreme Court anrufen. Die Frage der Zulässigkeit von Mindestpreisen bei alkoholischen Getränken hat für die Alkoholindustrie eine nicht unerhebliche Bedeutung. Auch andere Staaten, zuletzt Irland mit seiner Public Health Bill, denken zum Zweck der Einschränkung des Alkoholmissbrauchs an die Einführung von Mindestpreisen, neben anderen Maßnahmen wie Warnhinweisen, Werbeeinschränkungen und einem von anderen Lebensmitteln getrennten Verkauf von alkoholischen Getränken.
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