Die neue Alkoholsteuerverordnung
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Nunmehr sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für alle Alkohol- und Spirituosenhersteller sowie –Händler und Vermarkter festgelegt. Insbesondere für das ab 1. Januar 2018 geltende erstmals bundesweite Abfindungs- und Stoffbesitzerbrennen enthält die AlkStV die notwendigen Ergänzungen zum Alkoholsteuergesetz vom 21. Juni 2013.
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