Abfindungsbrennen
Neues Betriebsjahr und neuer Abschnitt
Nach dem Rumpfbetriebsjahr, das für die Anpassung an die Vorgaben des neuen Alkoholsteuergesetzes erforderlich war und am 31. Dezember 2017 endet, starten die Betriebsjahre künftig am 1. Januar und enden am 31. Dezember, entsprechen also einem Kalenderjahr.
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